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Umwandlung von Dauerbrachland in Ackerland und Naturschutzrecht
Die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung auf den im Rahmen der Flächenstillegungsprogramme der Europäischen Gemeinschaft und des Landes Schleswig-Holstein in der Form der Dauerbrache stillgelegten Flächen steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den naturschutzrechtlichen Regelungen in Schleswig-Holstein. Dies um so mehr, als die Stillegungsvereinbarungen keine diesbezüglichen Regelungen vorsehen. Die Arbeit macht deutlich, daß in das Landesnaturschutzgesetz eine Regelung eingefügt werden muß, ...

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