Umwandlung von Dauerbrachland in Ackerland und Naturschut...
Die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung auf den im Rahmen der Flächenstillegungsprogramme der Europäischen Gemeinschaft und des Landes Schleswig-Holstein in der Form der Dauerbrache stillgelegten Flächen steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den naturschutzrechtlichen Regelungen in Schleswig-Holstein. Dies um so mehr, als die Stillegungsvereinbarungen keine diesbezüglichen Regelungen vorsehen. Die Arbeit macht deutlich, daß in das Landesnaturschutzgesetz eine Regelung eingefügt werden muß, ...